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Unlauteres Abwerben von High Potentials?
Von Susann Mättig
Was wäre die IT-Region 38 ohne den großen Automobilhersteller mit den zwei blauen Buchstaben? Und was wäre dieser heutzutage ohne IT? Neben diversen anderen Dienstleistern arbeiten seit Jahren zwei IT-Consulting-Unternehmen aus unserer Region für Volkswagen, möglicherweise sitzen Berater beider Firmen in einem Büro in Wolfsburg.
Das ist eigentlich nicht weiter besonders oder gar berichtenswert. Doch dann hat das eine Unternehmen interne Probleme, der Hauptgesellschafter beschreitet nicht nachvollziehbare Wege, und im Betriebsklima weht plötzlich ein anderer Wind. Just in dieser Phase im Herbst 2009, als ganz Deutschland unter den Belastungen der Wirtschaftskrise ächzt, kündigen innerhalb eines Monats 50 Fachleute der insgesamt 110 Mitarbeiter, die an einem Großprojekt für Volkswagen arbeiten.
Ein Vorwurf steht im Raum
Diese Top 50, zu denen auch drei Bereichsleiter gehören, erhalten neue Anstellungen bei einem Konkurrenten, der zu dieser Zeit gerade einmal fünf Stellenausschreibungen für diesen Bereich veröffentlicht hatte. Das Verhalten des Mitbewerbers, der ckc ag aus Braunschweig, kommt dem IT-Consulting-Haus, der Fourth Project GmbH aus Wolfsburg, nicht koscher vor. Muss sie doch nun die Fähigsten ihrer Leute auf diesem Gebiet ziehen lassen und außerdem befürchten, dass VW diese Entwicklungen nicht entgehen und der Konzern sich eventuell ebenfalls von Fourth Project abwenden könnte. Abwerbung von High Potentials mit unlauterem Ziel, nämlich das Abspenstigmachen eines existenziellen Kunden, lautet nun der Vorwurf gegen ckc.
Landgericht Braunschweig soll urteilen
Seit dem gestrigen Mittwoch, dem 13. Januar, befasst sich das Landgericht Braunschweig mit dieser Anschuldigung. Im Rahmen eines Verfahrens beabsichtigt Fourth Project einstweilige Verfügungen gegen ckc zu erreichen, durch die es diesem Unternehmen verboten sein würde, weitere Fourth-Project-Mitarbeiter abzuwerben und einzustellen. Außerdem bestünde dann ebenfalls ein Beschäftigungsverbot für die bereits mutmaßlich Abgeworbenen. Fourth Project verdächtigt ckc der gezielten Behinderung der Geschäftsausübung, indem diese gezielt die drei Bereichsleiter angesprochen haben und ihnen unter bislang unbekannten Konditionen mutmaßlich versprochen habe, diese zusammen mit ihren Teams einzustellen.
Kläger taten sich schwer
Das Abwerben qualifizierter Mitarbeiter ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2004 als Teil des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs erlaubt. Wenn allerdings unlautere Mittel dazu verwendet oder unlautere Zwecke verfolgt werden, wendet sich das Blatt. Genau diese unlauteren Zwecke, nämlich die gezielte Behinderung von Mitbewerbern (§4 Nr. 10 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) soll nun laut Fourth Project die ckc ag im Herbst 2009 verfolgt haben. Allerdings taten sich die Kläger schwer, konkrete Beweise vorzulegen. Natürlich waren sie wohl kaum in etwaigen Gespräche zwischen den mutmaßlich abgeworbenen, ehemaligen Mitarbeitern und den Personalverantwortlichen von ckc mit dabei. Deswegen brachten sie wiederholt die für sich sprechenden Zahlen ins Gespräch: 50 Mitarbeiter eines Projektes kündigten innerhalb eines einzigen Monats, um dann geschlossen bei der Konkurrenz einzusteigen.
Gütliche Einigung ist nicht in Sicht
Die Beklagten, besonders der anwesende ckc-Vorstandsvorsitzende, erklärten wiederum niemals Mitarbeiter abzuwerben, dies nicht in der Vergangenheit getan zu haben und es auch in Zukunft nicht zu planen. Wenn so viele Leute auf einen Schlag gehen, sollte sich Fourth Project lieber an die eigene Nase fassen und seinen Führungsstil überdenken. Außerdem weigerten sie sich, die Arbeitnehmer, die von Fourth Project zu ihnen gewechselt waren, wieder zu entlassen beziehungsweise sie nicht im Rahmen von Projekten arbeiten zu lassen, die dem glichen, bei dem sie für Fourth Project tätig waren. Damit sind alle drei Punkte, um die es in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren geht, weiterhin strittig und eine gütliche Einigung nicht in Sicht.
Der Streit geht in die nächste Runde – am 5. Februar
Nachdem beide Seiten alle Argumente vorgebracht hatten, erklärte die leitende Richterin der Kammer, dass diese Angelegenheit kein sofortiges Urteil erlaube. Sie vertagte deshalb die Urteilsverkündung auf Freitag, den 5. Februar.
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Seltsam, daß FPC sich darüber beklagt, daß wohl ein VW-Projekt nicht gestemmt werden kann. War doch vor 2 Jahren noch die Ansage, daß man sich von VW abwenden wolle…
Kommentar by SR — 14. Januar 2010 @ 14:55
Ich glaube nicht, dass 50 Leute gekündigt hätten, wenn man sie fair behandelt hätte!
Kommentar by DT — 14. Januar 2010 @ 17:33
Wieso 50 von 110? Sollten es nicht 180 sein? Aber vielleicht sind 70 weitere zu anderen Konkurrenzfirmen gegangen.
Kommentar by XY — 14. Januar 2010 @ 20:30
Mein Respekt gilt den 50 Mitarbeitern, die sich nicht länger schlecht behandeln lassen wollten und den Mut zum Wechsel aufbrachten. Da bekommt eine miese Führungskultur die verdiente Quittung. Wenn Fourth Project daran zugrunde gehen sollte, ist das zwar schlimm für die Menschen, die deshalb ihren Arbeitsplatz verlieren sollten, aber es wäre auch gleichzeitig eine Ohrfeige für jene Führungskräfte und Kapitalgeber, die glauben ein Unternehmen ohne Rücksicht auf die dort arbeitenden Menschen ausquetschen zu können. Das wäre ein warnendes Signal an die Branche. IT-Professionals sind wertvolles “Produktionskapital”, dass entsprechend gepflegt werden sollte. Wir sind zum Glück nicht so schnell austauschbar wie die Kassiererinnen bei Schlecker. Schlimm genug, das es dort funktioniert.
Kommentar by EL — 15. Januar 2010 @ 00:02
Mehrfach werden in diesem Artikel Begriffe wie “Top 50″ und “die Fähigsten” verwendet. Sind die vom Kläger wirklich so verwendet worden? Wenn ja tut mir das verbliebene “Fussvolk” leid. Ist diese Watsche symptomatisch für die Firmenkultur?
Kommentar by US — 15. Januar 2010 @ 07:41
@XY Die Zahlen haben mich auch verwundert.
Weiterhin haben vermutlich weit mehr als 50 gekündigt und sind zu den unterschiedlichsten Unternehmen gewechselt.
Kommentar by AB — 15. Januar 2010 @ 08:41
Inhalte von den Webseiten beider Firmen
4th:
“Mit mittlerweile etwa 200 Mitarbeitern”
200 ungleich 110
Jobangebote: 6 verschiedene – aber kein Nachweis darüber, wie viele offene Stellen
ckc:
Mitarbeiter 460
Jobangebote: 10 verschiedene – auch kein Nachweis darüber, wie viele offene Stellen tatsächlich vorhanden sind.
Wie aus den Kommentaren hier ersichtlich sind auch Mitarbeiter zu anderen Unternehmen gewechselt. Wenn von 110 sagen wir mal 60 gehen – (Mitarbeiter in der Verwaltung ausgeschlossen) dann kann das schon kritisch werden für ein Unternehmen.
Jetzt kommt jedoch hinzu, dass die Klägerin in den Fängen eines Investors ist. Kann es hier vielleicht um etwas anderes als die Mitarbiter gehen? Sieht hier vielleicht jemand seine Kapitalanlagen schmelzen und versucht dies um alle Fälle zu verhindern? Es ist traurig, dass dann schon wieder die Gier der Einzelnen auf dem Rücken der Massen ausgetragenb wird.
http://mauriziocapital.com/index.php?option=com_content&view=article&id=63&Itemid=66&lang=de
Wie hier auch schon geschrieben – Was bitte macht es bei den verbliebenen Mitarbeitern für einen Eindruck, wenn der Kläger sagt – meine Besten sind gegangen und mit dem Rest kann ich nicht arbeiten?
Kommentar by der Mo — 15. Januar 2010 @ 08:52
Man sollte den Inhalt des Berichtes hier nicht mit dem Inhalt der Klageschrift verwechseln. Wer weiß schon, ob dort auch von den “Top50″ die Rede ist. Und schließlich muß man dem Gericht ja auch etwas Futter bieten.
Ansonsten sind diese Heuschrecken-Kommentare hier ja alle wohl etwas übertrieben. Meines Erachtens werfen die Vorgänge eher ein schlechtes Bild auf die “treulosen” Mitarbeiter, als auf das Unternehmen…
Kommentar by KL — 15. Januar 2010 @ 10:50
Na ja, von treulos zu sprechen ist hier wohl ein wenig gewagt.
Es gibt nun einmal E-Mails vom Management in denen sich offiziell bei allen Mitarbeiter für den nicht angemessenen Umgang entschuldigt wurde.
Also wurden Fehler eingeräumt. Womöglich zu spät.
Na ja, dass vorher aber schon womöglich Leute die sich das nicht gefallen lassen wollten umgesehen haben sollte da niemanden verwundern.
Da war man eventuell falsch beraten diverse Dinge mit der Brechstange durchsetzen zu wollen.
Jetzt in angeblichen Abwerbemaßnahmen der CKC den Grund für die Abgänge zu suchen ist wohl ein wenig zu einfach.
Kommentar by er — 15. Januar 2010 @ 11:44
@KL: Es wären und würden nicht soviele gehen, wenn die Belegschaft es der Geschäftsführung zutrauen würde, dass dieser es gelingt ihnen eine sichere Zukunft zu bieten oder?
Kommentar by AB — 15. Januar 2010 @ 12:00
Schön das hier jeder Verständnis für die armen Mitarbeiter hat, die gewechselt haben.
Aber niemand findet etwas anstößiges daran, wenn im großen Stil Mitarbeiter eingestellt werden mit der einzigen Prämisse, dass diese für den Auftraggeber an der selben Stelle weiter arbeiten, nur eben für ein anderes Unternehmen.
Das ist doch aber das Thema hier.
Und nein, ich bin nicht in der Geschäftsführung von Fourth.
Kommentar by KL — 15. Januar 2010 @ 15:21
an KL: Das ist eine starke Behauptung. Wenn Sie dafür Beweise liefern könnten, dann ist dieser Fall natürlich eindeutig. Andererseits – wenn der Auftraggeber (er ist ja auch genannt) diese Vorgänge toleriert, dann muss doch schon etwas passiert sein. Es wäre schön, wenn sich einer der Beteiligen zu Wort melden würde – aber die lesen hier sicher nicht mit
.
Kommentar by MO — 15. Januar 2010 @ 17:32
@KL: Was findest Du daran anstössig? Die wenigen offenen Stellen bei ckc sind doch wohl ein Zeichen dafür, dass sie nicht massiv auf der Suche nach Verstärkung sind. Da ist es doch logisch, wenn die von 4th flüchtenden Berater nur eingestellt werden, wenn sie ihr eigenes Projekt mitbringen, bzw. der Kunde den Wechsel toleriert. Wer stellt schon Leute ein, die er nicht sucht und für die er keine Aufgabe hat? Beim klassischen Abwerben geht es doch darum, dass man für eine bestehende oder zukünftige Aufgabe oder Projekt Verstärkung sucht, die man nicht aus den eigenen Reihen bestücken kann. Also sucht man sich – gerne auch mithilfe von Headhuntern – jemanden, wirbt ihn ab und setzt ihn auf die ihm zugedachte Position, d.h. es findet ein Projektwechsel statt. Anders ist es, wenn ein Berater aus eigenem Antrieb seinen AG wechseln will. Da ist es von Vorteil, wenn man sich bei der neuen Firma vorstellen kann und ein Projekt mitbringt. Dann steigt die Chance, dass sie sagen:”ok, den nehmen wir, auch wenn wir ihn gar nicht gesucht haben.”. Wenn so wie in diesem Fall die Wechselwilligen ihr Projekt behalten sollen, ist das in meinen Augen ein Indiz dafür, dass der Antrieb bei denen lag und kein unlauteres Abwerben seitens ckc stattfand.
Kommentar by EL — 15. Januar 2010 @ 20:09
@MO
ich glaube nicht das sich einer der beteiligten zu Wort melden wird, bis die ganze Sache ausgestanden ist, da ja bekanntlich jedes geschriebene Wort vor Gerichte verwendet werden kann.
@KL
Wie schon einmal geschrieben wurde, sind die Beweggründe der betroffenen Angestellten im Dunkeln und man weiss nur das 50 Menschen ihren Arbeitgeber gewechselt haben.
Der ehemalige Arbeitgeber ist damit nicht so ganz einverstanden und wittert eine übeltat, weswegen er vor Gericht zieht.
Sollte dabei etwas raus kommen, wird das sicher auch an die Öffentlichkeit gelangen. Aber solange weder die Klageschrift noch das Urteil oder ein Protokol vorliegt, solltee man keine Spekulationen anstellen, da die Informationslage nicht ausreichend ist.
@Herrn Pohhlmann
Anscheinend musste es sein. Ist zwar immer schade wenn sich die Belegschaft gegen den Arbeitgeber wendet, aber Revolten starten immer mit der unrechmäßigen Behandlung der Massen durch die Machthaber.
@all
Es ist Intressant wie die Informationen sich wandeln in Laufe der Zeit…Ich dachte immer es wären mehr als 50 Angestellte die gewechselt haben…Aber wahrscheinlich sind das nur die 50 “Wichtigsten Pferde” im Stall gewesen…
Kommentar by GE — 15. Januar 2010 @ 23:45
@GE
ein wahres Wort
Kommentar by AB — 16. Januar 2010 @ 21:41
Weiss denn jemand, wie das Gericht nun geurteilt hat?
Kommentar by xyz — 5. Februar 2010 @ 20:18
Antrag abgelehnt, FPC hat zu wenig Beweise beigebracht laut Richterin…
Kommentar by AS — 8. Februar 2010 @ 09:58
hier der Bericht
http://www.it-region38.de/keine-einstweilige-verfuegung-gegen-ckc/
Kommentar by AS — 8. Februar 2010 @ 10:02