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Wie man Fallstricken aus dem Weg geht
Achtung, eine Abmahnwelle schwappt durchs Land: Das deutsche Abmahnwesen ist einmalig, was viele Unternehmen teuer zu spüren bekommen. Frank Fauth fragte für IT-Region 38 bei Rechtsanwalt Lars Twelmeier von der Braunschweiger Kanzlei jurawerk nach, wie die Gesetzeslage ist – und wie man sich mit einfachen Mitteln vor Abmahnungen schützen kann.
Herr Twelmeier, man hört immer öfter, dass Unternehmen, die sich und ihre Dienste im Internet präsentieren, Post vom Anwalt bekommen. Hat auch bei Unternehmen aus der Region 38 schon die Abmahnfalle zugeschnappt?
Wir merken das in unserem Kanzleialltag auf jeden Fall, repräsentative Zahlen gibt es aber kaum. Nach einer Umfrage der Universität Regensburg aus diesem Jahr ist jeder dritte Online-Händler schon einmal wegen seiner Internetpräsenz abgemahnt worden. Das erscheint mir auch für die Region realistisch.
Was genau ist eigentlich eine Abmahnung?
Mit der Abmahnung wird der vermeintliche Rechtsverletzer dazu aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch wird der Gang vor Gericht vermieden. Wichtig ist, vor Abgabe einer Unterlassungserklärung fachkundig prüfen zu lassen, ob wirklich ein Recht verletzt wurde. Eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam, und ein nochmaliger Verstoß lässt eine hohe Vertragsstrafe – in der Regel mehr als 5000 Euro – anfallen.
Ok, das habe ich verstanden. Wie lauten die Gründe für eine Abmahnung?
Abmahnungen ergehen beim Verstoß gegen geistiges Eigentum eines Dritten, also etwa wegen Urheber-, Marken- oder Patentrechtsverletzungen. Die Internetpräsenzen von Unternehmen werden meistens aufgrund von Wettbewerbsverstößen abgemahnt.
Was genau ist ein Wettbewerbsverstoß?
Es geht um unlauteren Wettbewerb. Am häufigsten stellen wir im Internet Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Anbieterkennungspflicht nach dem Telemediengesetz, fehlerhafter AGB und nicht vorhandener Widerrufsbelehrungen fest. Aber auch klassische Wettbewerbsverstöße – etwa die unbedachte Werbeaussage, das beliebteste Unternehmen der Branche zu sein, obschon man gar nicht Marktführer ist – geben immer wieder zu teuren Abmahnungen Anlass.
Was raten Sie einem IT-Unternehmen, das abgemahnt wurde?
Man sollte nicht in Panik verfallen, aber doch schnell handeln, da die Fristen einen engen Spielraum setzen. Wenn die Prüfung ergibt, dass tatsächlich Recht verletzt wurde, muss die Taktik wohl überlegt sein. Es besteht die Möglichkeit, eine abgewandelte Unterlassungserklärung – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber dennoch rechtsverbindlich – abzugeben. Dadurch reduziert sich der hohe Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung bereits erheblich. Auch die Möglichkeit einer Gegenabmahnung muss geprüft werden. Schließlich werden häufig zu hohe Streitwerte und Schadensersatzforderungen angesetzt.
Ist die Abmahnung im Internet – oder das Recht im Internet überhaupt – etwas Besonderes?
Da das Internetrecht eine Schnittstelle vieler Rechtsgebiete ist, weist es einige Besonderheiten auf – etwa den fliegenden Gerichtsstand. Das heißt, der Abmahnende kann sich grundsätzlich ein Gericht seiner Wahl aussuchen, also bundesweit dort klagen, wo ein Gericht die für ihn günstigste Rechtsauffassung vertritt. Das erfordert die Kenntnis der entsprechenden Gerichtspraxis und macht das Gebiet aus anwaltlicher Sicht sehr spannend.
Wie kann man Abmahnungen im Internet vermeiden?
Indem man sich rechtmäßig verhält – was natürlich aufgrund der Gesetzesflut nicht immer so einfach ist. Die Grundvoraussetzung ist ein vollständiges Impressum. Vor der Domainregistrierung – am besten schon vor Wahl des Unternehmensnamens – sollte geprüft werden, ob ein Dritter ein Namens- oder Markenrecht hieran geltend machen kann. Wer über seine Internetpräsenz verkauft, braucht geprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine korrekte Widerrufsbelehrung. Und ganz wichtig: Bloß keine Bilder oder Texte ohne Erlaubnis von Internetseiten kopieren! Wer auf diese Dinge achtet, geht den größten Fallstricken aus dem Weg.
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