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Vorratsdatenspeicherung
setzt Internetprovider unter Druck
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen – und damit eine folgenschwere Entscheidung gefällt, so die Meinung von Michael Rottmann. Der Geschäftsführer von Pixel X betont, dass der Richterspruch negative Auswirkungen auf Internetprovider haben werde. „Die Vorratsdatenspeicherung stellt uns und andere Provider als unbezahlte Hilfssheriffs der Ermittlungsbehörden ein.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, nimmt Internetprovider in die Pflicht, Verkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Von dieser sogenannten Vorratsdatenspeicherung betroffen ist auch das Braunschweiger Unternehmen Pixel X, das deutschlandweit zu den größeren Internet Service Providern zählt.
Seit mehr als einem Jahr müssen Michael Rottmann und sein Team großen Aufwand betreiben, um Unmengen von Telekommunikationsdaten zu verwahren. Beispiel E-Mail-Verkehr: Wird über die von Pixel X angebotenen Dienste eine E-Mail verschickt oder empfangen, müssen unter anderem die IP-Adresse des Absenders, die E-Mail-Adressen der Beteiligten und der Versandzeitpunkt gespeichert werden. „Bei mehreren Millionen E-Mails, die jeden Tag über unsere Systeme laufen, häufen sich riesige Datenberge an“, sagt Michael Rottmann.
Pixel X kann sich seit Gründung vor zehn Jahren über rasante Wachstumszahlen freuen, rund 40.000 Auftraggeber – darunter private Haushalte, Flughäfen, Forschungszentren, kleine, große und mittlere Unternehmen – stehen auf der Kundenliste. Um die Datenmengen speichern und gesetzeskonform ausleiten zu können, musste Pixel X in Überwachungstechnik investieren, die Anschaffungskosten betrugen zirka 60.000 Euro. „Die Technik und die laufenden Kosten müssen wir aus eigener Tasche bezahlen“, sagt Michael Rottmann, „der Staat dagegen trägt nichts zur Kostendeckung bei – obwohl er doch für das Gesetz verantwortlich ist und die Vorratsdatensicherung unbedingt will.“ Sein Fazit: „Wir haben viel Aufwand und hohe Kosten – und bekommen als Ausgleich gar nichts.“
Die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung seien notwendig, um die Kriminalität und den Terrorismus zu bekämpfen, so die Urheber des Gesetzes. Viele Kritiker halten das Gesetz für verfassungsrechtlich bedenklich – auch Michael Rottmann. Man könne die gewonnenen Daten nicht nur zu anderen Zwecken missbrauchen, auch Terroristen – gegen die man eigentlich bessere Ermittlungsmöglichkeiten schaffen wollte – seien mit minimalen technischen Kenntnissen in der Lage, der Überwachung zu entgehen, so seine Meinung. „Ich persönlich sehe das Gesetz sehr kritisch“. Der 29-Jährige fordert, „die Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen“.
Die Chance besteht. Die Klage Irlands vor dem EuGH richtete sich gegen formale Aspekte und betraf nicht die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht vereinbar sei. Das letzte Wort in dieser Sache ist also noch nicht gesprochen.
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