Darf ich am Arbeitsplatz privat surfen?

Eine Frage des Maßes und der Fairness

Ist unser Golden Girl Maria Riesch wieder zum Sieg gerast? Hat Deutschland in der Medaillenwertung die Spitze übernommen? Und was haben unsere Skeletonfahrer in der Nacht gerissen? Zu Olympiazeiten sieht man sie wieder en masse, die Informationshungrigen, die während der Arbeitszeit im Internet surfen auf der Suche nach dem letzten Stand der Dinge. Stellt sich die Frage: Was sagt der Arbeitgeber eigentlich dazu?

Jeder Zweite, der am Arbeitsplatz das Web nutzt, verwendet es im Job auch für private Zwecke, teilt der Branchenverband Bitkom mit Verweis auf eine repräsentative Studie mit.

„Gerade bei sportlichen Großereignissen wollen viele Mitarbeiter die Wettkämpfe auch während der Arbeitszeit mitverfolgen“, sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Sein Rat an Unternehmer: Formuliert klare Regeln für die private Internetnutzung im Job. Dazu einige Tipps:

Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?

Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte eher von einer Duldung der privaten Internetnutzung aus. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

Wie können sich Arbeitnehmer absichern?

Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Bitkom rät, eine klare Regelung durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu treffen.

Droht im Zweifelsfall die Kündigung?

Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.

Scheer sagt: „Arbeitgeber sollten offen mit der privaten Internetnutzung umgehen“ – und eine richtig dosierte Verwendung zulassen und so ein Surfen über das Maß verhindern, das die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

Dem Arbeitnehmer die Internetrecherche zu verbieten, wie es um die nächste Goldmedaille von Maria Risch bestellt ist, ist nicht zuletzt eine Frage der gebotenen Fairness. Denn: Zwei Drittel der Anwender nutzen das Netz in der Freizeit auch beruflich.

Scheer: „Viele sind nach Büroschluss für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet und Handy erreichbar. Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber profitieren also von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web.“ (boy)

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